Kosten

Der Rat des Anwaltes muss nicht teuer sein !



Ein erstes Beratungsgespräch für einen Verbraucher kostet im Höchstfall € 190,- zzgl. Mehrwertsteuer, soweit Rechtsfragen aufgegriffen werden, welche weder einer gewerblichen, noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden können.

Im übrigen errechnen sich die Gebühren des Rechtsanwaltes nicht, wie vielfach verbreitet, nach der Anzahl der verfassten Schreiben, sondern nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz und dem zugrundeliegenden Gegenstandswert.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Haben Sie nur eine geringes Einkommen und wenig oder kein Vermögen, kann ein Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe, bzw. Verfahrenskostenhilfe gegeben sein.

Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Die Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe eines Rechtsanwaltes bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.

Vordrucke für die Beantragung der genannten Hilfemöglichkeiten finden Sie unter Formulare.