ü  Familienrecht

ü  Miet- & Wohnungseigentumsrecht

ü  Verkehrsrecht

ü  Reiserecht

ü  allgemeines Zivilrecht

Familienrecht

Gerade im Familienrecht ist es notwendig, die individuelle Lage des jeweiligen Betroffenen zu erfassen um eine sachgerechte, aber auch vernünftige Lösung erzielen zu können.

In keinem anderen Rechtsgebiet ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant so wichtig wie in Familienangelegenheiten.

Gerne berate ich Sie umfassend über die Folgen einer Trennung und den Ablauf bzw. die Durchführung eines Scheidungsverfahrens.

Die für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens notwendigen Angaben können Sie zur Vorbereitung der Besprechung bereits zu Hause zusammenstellen.

Sind Sie sich über die Scheidungsfolgesachen einig und suchen Sie einen einfach Weg zur Scheidung, so kann ich Ihnen auch hier behilflich sein.

Bitte senden Sie hierfür den unter Formulare bereit gestellten Scheidungsbogen ausgefüllt per Mail/Post/Fax an mich zurück.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Sowohl vor Abschluss eines Mietvertrages, als auch während der Dauer des Mietverhältnisses und auch nach Beendigung dessen können sowohl für den Mieter, als auch für den Vermieter verschiedene Fragen und Probleme auftauchen.

 

Besonders die Fragen

  • Stimmt die Nebenkostenabrechnung ?
  • Welche und wie viele Haustiere dürfen in der Mietwohnung gehalten werden?
  • Wann darf der Vermieter eine Kündigung aussprechen ?
  • Ist der Mieter bei Auszug verpflichtet die Wohnung zu renovieren ?
  • Ist die "Schönheitsreparaturen - Klausel" in meinem Mietvertrag wirksam ?
  • Was kann ich tun, wenn mein Nachbar keinerlei Ruhezeiten einhält
  • Wann darf die Miete gemindert werden ?
  • Welche Bedeutung hat eine Übergabeprotokoll bei Abnahme der Wohnung

stellen sich die Mieter und Vermieter häufig.

 

Gerne beantworte ich Ihnen diese oder andere Fragen zu Ihrem Mietverhältnis, sowohl bei Wohnraum - als auch Gewerberaummietverhältnissen, oder erstelle für Sie Ihren Mietvertrag.

 

Weiterhin bin ich Wohnungseigentumsrecht (WEG - Recht) tätig.

 

Hier stellen sich häufig die Fragen

  • Was ist eine Wohnungseigentumsgemeinschaft ?
  • Was ist Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Miteigentum und welche Unterschiede bestehen ?
  • Welche Aufgaben hat eine Wohnungseigentumsverwaltung ?
  • Was ist ein Notverwalter ?
  • Was bedeuten der Wirtschaftsplan und die Rechnungslegung ?
  • Welche Aufgaben hat der Verwaltungsbeirat und wie wird dieser bestellt ?
  • Wann und durch wen kann ein Verwalter bestellt bzw. abberufen werden ?
  • Welche Vorschriften müssen bei einer Wohnungseigentümerversammlung eingehalten werden ?
  • Wann kann der Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung angefochten werden ?
  • Wann kann das Entziehungsverfahren des Wohnungseigentums eingeleitet werden ?

Auch hier berate ich Sie gerne und werde für Sie tätig.

Verkehrsrecht

Bei einem Verkehrsunfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung oft darum bemüht, den entstandenen Schaden mit dem Geschädigten schnell zu regulieren. Hierdurch soll vermieden werden, dass ein Anwalt mit der Schadensregulierung, welcher dem Mandanten die möglichen Schadenspositionen aufzeigen kann, beauftragt wird.

Viele Geschädigte wissen nicht, dass im Falle eines unverschuldeten Unfalls die gegnerische Haftpflichtversicherung auch zur Erstattung der Anwaltskosten verpflichtet ist.

Schadenspositionen wie der Nutzungsausfall oder der Haushaltsführungsschaden werden in der Regel erst aufgrund einer anwaltlichen Tätigkeit geltend gemacht.

Auch die Frage ob ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben werden sollte und ob die Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung sinnvoll ist, wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht beantwortet.

Lassen Sie sich deshalb unmittelbar nach einem Verkehrsunfall beraten.

Die für die Unfallregulierung notwendigen Angaben tragen Sie bitte in den unter Formulare bereit gestellten Verkehrsunfallbogen ein und senden sie diesen ausgefüllt per Mail/Post/Fax an mich zurück oder bringen Sie diesen zum Besprechungstermin mit.

Reiserecht

Der Urlaub sollte der Erholung dienen. Leider ist dies nicht immer der Fall. Eine Großbaustelle im Hotel, ein eintöniger Speiseplan oder sogar Kakerlaken im Zimmer machen den Erholungswert der Reise zu nichte.

 

Für eine erfolgreiche Reklamation sollten Sie beachten:

  • Nicht reklamieren kann, wer vor dem Abflug oder Reiseantritt von dem Reiseveranstalter auf Mängel hingewiesen wurde und trotzdem gestartet ist.
  • Mängel müssen sofort der Reiseleitung vor Ort gemeldet werden, da dieser die Möglichkeit gegeben werden muss, innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen. Ein Ersatz muss nur bei Gleichwertigkeit akzeptiert werden.
  • Wichtig ist eine Liste aller Mängel zu erstellen. Diese Mängel sollten von der Reiseleitung vor Ort mittels Unterschrift bestätigt werden. Hilfreich sind auch Fotos und Zeugenangaben. (Namen und Anschriften notieren).
  • Ein Monat nach Ende der Reise müssen die Minderungsansprüche dem Veranstalter gegenüber geltend gemacht werden. Zur Beweissicherung sollte dies schriftlich per Einschreiben erfolgen.
  • Die Höhe der Entschädigung ist abhängig vom Einzelfall. Als Orientierung dient die "Frankfurter Tabelle".

Allgemeines Zivilrecht

Meine Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung von Privatpersonen, sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen in allen zivilrechtlichen Belangen.

Flexibilität und Unkompliziertheit in der Bearbeitung der Angelegenheit ermöglichen beiden Seiten eine schnelle und zielorientierte Zusammenarbeit, insbesondere in Angelegenheiten

  • des Vertragsrechts
  • des Forderungseinzug
  • der Abwicklung/ Rückabwicklung von Internetauktionen